Der Veranstaltungsort vor den Toren Münchens
Der Veranstaltungsort vor den Toren Münchens

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)

Teilnahme an Veranstaltungen, Anmietung der Seminarräume

1. Geltungsbereich

 

Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für Vermietung der Räumlichkeiten der "The days of blooming shamrock UG", Hirschbergstr. 10 a, 85254 Sulzemoos (im folgenden "The days of blooming shamrock UG" genannt), sowie für die in ihr ausgeführten Seminare und für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen im Gut Schloss Sulzemoos.

 

Sie werden mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Abweichende Regelungen ebenso wie Zusicherung und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

 

2. Vertragsabschluss

 

Der Vertrag kommt durch die Annahme der schriftlichen oder auch per Email erfolgten Anmeldung oder Mietgesuches des/der Kunden bei der "The days of blooming shamrock UG" zustande. 

Die Annahme oder Ablehnung kann schriftlich oder per Email erfolgen. 

 

 

3. Haftung des Kunden für Schäden

 

Der Kunde haftet für alle Verluste und Schäden, die durch ihn selbst, durch Seminarteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden.

"The days of blooming shamrock UG" kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

 

 

4. Haftung der "The days of blooming shamrock"

 

Die Teilnahme an Exkursionen, Seminaren, Vorträgen und Kräuterkursen erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko des Teilnehmers. "The days of blooming shamrock UG" übernimmt keine Haftung für eventuell verursachte Schäden. Auch für Unfälle, Verletzungen und Diebstahl während der Veranstaltung wird keine Haftung übernommen.

Alle Hinweise auf Heilwirkungen und Gebrauch von Heilpflanzen haben ausschließlich informativen Charakter. "The days of blooming shamrock UG" empfiehlt hinsichtlich eigener Anwendungen ausdrücklich Rücksprache mit Arzt, Heilpraktiker oder Apotheker.

Die Teilnehmer handeln bei Anwendungsdemonstrationen im Unterricht an sich und anderen Kursteilnehmern auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Gleiches gilt für die Anwendung des in den Kursen erworbenen Wissens.

"The days of blooming shamrock UG" haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 

 

 

5. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

 

Mitgeführte eigenbetriebliche oder auch persönliche Gegenstände befinden sich auf  Gefahr des Kunden im Gut Schloss Sulzemoos. "The days of blooming shamrock UG" übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch "The days of blooming shamrock UG".

 

Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Eine etwaige notwendige Versicherung von mitgebrachten Gegenständen obliegt dem Kunden.

 

 

6. Vermietung an Dritte

 

Eine Unter- oder Weitervermietung der Seminarräume an Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung durch "The days of blooming shamrock UG". Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er der "The days of blooming shamrock UG" gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner.

 

"The days of blooming shamrock UG" kann vom Veranstalter oder Dritten eine angemessene Abschlagszahlung auf die Schlussrechnung verlangen.

 

 

7. Verjährung

 

Alle Ansprüche gegen "The days of blooming shamrock UG" verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, jedoch ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 5 Jahren von ihrer Entstehung an. Dies gilt nicht bei Haftung wegen Vorsatzes.

 

Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 15 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.

 

Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 5 Jahren von ihrer Entstehung an.

 

 

8. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

 

"The days of blooming shamrock UG" ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und durch "The days of blooming shamrock UG" zugesagten Leistungen zu erbringen. Sie sichert gewissenhafte Vorbereitung des Seminars, Auswahl und Kontrolle des Seminarleiters sowie die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung im Programm- und Angebot zu. Zudem sichert sie die Reservierung eines Platzes in der gebuchten Veranstaltung bis nach Ablauf des Zahlungsziels (s. u.) zu.

 

Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise der "The days of blooming shamrock UG" zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen durch "The days of bloomings shamrock UG" an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften.

 

Das Entgeld wird nach dem Zustandekommen des Vertrages bei Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

Zahlungsaufforderungen und Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen nach ihrem Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Erfolgt innerhalb des genannten Zeitraumes keine Zahlung, ist die "The days of blooming shamrock UG" berechtigt den reservierten Platz bei Seminaren ohne Rücksprache neu zu vergeben.

 

Das Entgelt für Veranstaltungen ergibt sich aus dem Angebot.

 

Die Preise können von der "The days of blooming shamrock UG" geändert werden, wenn sich nachträglich Leistungen oder das Volumen der Leistung verändert.

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein, sofern eine Steuerpflicht besteht.

 

Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der "The days of blooming shamrock UG" bedarf deren schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der "The days of blooming shamrock UG" gehen zu Lasten des Kunden, soweit "The days of blooming shamrock UG" diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf "The days of blooming shamrock UG" pauschal erfassen und berechnen.

 

Rückvergütungen oder Erstattungen nicht in Anspruch genommener Leistungen kann der Kunde nicht verlangen. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber einer Forderung der "The days of blooming shamrock UG" aufrechnen.

 

Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz der "The days of blooming shamrock UG".

 

 

9. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Seminarzeit

 

Eine Änderung der Teilnehmerzahl bei nicht von der "The days of blooming shamrock UG" organisierten Veranstaltungen muss spätestens 7 Werktage vor Seminarbeginn der "The days of blooming shamrock UG" mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern.

Entstehende Abweichungen nach unten können nicht mehr berücksichtigt werden; es wird dann der ursprüngliche Betrag in Rechnung gestellt. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

 

Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl ist "The days of blooming shamrock UG" berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten des Seminars und stimmt "The days of blooming shamrock UG" diesen Abweichungen zu, so kann "The days of blooming shamrock UG" die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, "The days of blooming shamrock UG" trifft ein Verschulden.

 

 

10. Leistung und Honorar bei Firmenschulungen

 

Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch der "The days of blooming shamrock UG" für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Alle Leistungen der "The days of blooming shamrock UG", die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, sind gesondert zu vergüten.  Die Unterlagen für die Teilnehmer sind im Honorar inbegriffen, soweit nicht anders vermerkt ist.

Der Seminarpreis ist nach Rechnungsstellung und erbrachter Leistung ohne Abzug zahlbar. Eine nur zeitweise Teilnahme an einem Seminar berechtigt nicht zu einer Minderung der Seminargebühr. Die Benennung von Ersatzteilnehmern bedarf der Zustimmung durch "The days ob blooming shamrock UG".

 

Alle nicht genannten Leistungen, sowie Anreise-, eventuelle Übernachtungskosten oder sonstige damit verbundene Kosten (z.B. Telefon, Parkgebühr) trägt der Teilnehmer selbst.

 

 

11. Rücktritt durch den Kunden

 

Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von der "The days of blooming shamrock UG" geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der "The days of blooming shamrock UG". Erfolgt diese nicht, so ist in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.

 

Sofern zwischen der "The days of blooming shamrock" und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der "The days of blooming shamrock UG" auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der "The days of blooming shamrock UG" ausübt.

 

Tritt der Kunde nach dem Termin zum kostenlosen Rücktritt von dem Buchungstermin zurück, so behält "The days of blooming shamrock UG" den Anspruch auf Zahlung des Seminarpreises. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt das Seminar aufgehoben wird und welche zusätzlichen Leistungen, insbesondere Verköstigungen, vorgesehen waren, hat "The days of blooming shamrock UG" Anspruch auf eine angemessene Vergütung.

 

"The days of blooming shamrock UG" ist berechtigt, bei einem Rücktritt innerhalb 7 Tagen vor einem Seminartermin 100 %, innerhalb 4 Wochen vorher 50 % und innerhalb 4-8 Wochen vorher 25 % der vereinbarten Rechnungssumme in Rechnung zu stellen.

 

 

12. Rücktritt durch "The days of blooming shamrock UG"

 

"The days ob blooming shamrock UG" ist berechtigt, Seminare räumlich und/oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen, falls ein wichtiger Grund vorliegt. Die Verlegung oder Absage ist in solchen Fällen dem Kunden unverzüglich mitzuteilen.

 

Wird ein Seminar abgesagt oder kann ein Kunde wegen Verlegung des Termins nicht teilnehmen, so werden ihm die bereits gezahlten Gebühren erstattet. Ansprüche auf Schadensersatz oder auf Ersatz entstandener Auslagen sind ausgeschlossen.

 

Wurde mit dem Kunden schriftlich oder per Email eine Vereinbarung über dessen Rücktrittsrecht bis zu einem bestimmten Termin getroffen, so ist "The days of blooming shamrock UG" in der Zeit bis zu diesem Termin zum Rücktritt berechtigt, sofern Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der "The days of blooming shamrock UG" auf sein Rücktrittsrecht nicht verzichtet.

 

Wird eine vereinbarte Abschlagszahlung nicht termingerecht geleistet, so ist "The days of blooming shamrock UG" ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne eine Nachfrist setzen zu müssen. Ferner ist "The days of blooming shamrock UG" berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere von der "The days of blooming shamrock UG" nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Seminare unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden;
  • "The days of blooming shamrock UG" begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass das Seminar den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der "The days of blooming shamrock UG" in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der "The days of blooming shamrock UG" zuzurechnen ist.

Bei berechtigtem Rücktritt der "The days of blooming shamrock UG" entsteht kein Anspruch des Kunden auf  Schadensersatz.

 

 

13. Datenschutz

 

"The days of blooming shamrock UG" verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsabwicklung und Pflege laufender Kundenbeziehungen. Die persönlichen Daten der Kunden und alle Bestellinformationen werden mit äußerster Vertraulichkeit behandelt. Eine Weitergabe dieser Daten von uns zu Werbezwecken wird ausgeschlossen. Ansonsten verweisen wir auf die aktuelle Datenschutzerklärung.

 

 

14. Schutzrechte

 

"The days of blooming shamrock UG" behält sich alle Rechte an den durch sie verbreiteten Unterlagen vor. Ohne schriftliche Genehmigung dürfen sie oder Teile daraus nicht übersetzt, vervielfältigt, nachgedruckt oder auf Medien übernommen werden. Die bei den Seminaren eingesetzte Software ist urheberrechtlich geschützt und darf nur in der ausdrücklich genehmigten Weise genutzt, weder ganz/teilweise kopiert, noch aus den Seminarräumen entfernt werden. Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen nicht benutzt werden. Alle Seminarunterlagen sind ausschließlich zur persönlichen Verwendung durch den Seminarteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

 

15. Sonstiges

 

Auskünfte erteilt "The days of blooming shamrock UG" nach bestem Wissen und Gewissen. Insoweit sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

Fundsachen werden nur auf Anfrage unfrei nachgesandt. Sie werden im Gut Schloss Sulzemoos drei Monate aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände, die einen ersichtlichen Wert haben, dem lokalen Fundbüro übergeben.

 

Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Vertragspartner bzw. der/die Teilnehmer/in, die jeweilige Hausordnung der genutzten Gebäude einzuhalten.

 

 

16. Schlussbestimmungen

 

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen für Seminare sollen schriftlich erfolgen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.



 

Sulzemoos, den 21. November 2016

 

Maite Schneider

Monika Engelmann

Klaus Schwager

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